Karte K.O. - Tropfen - 529 kb ![]()
K.O. – Tropfen sind ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher schnell betäubend wirkender Substanzen (sowohl rezeptpflichtige Medikamente als auch illegale Mittel vom Schwarzmarkt). Heimlich in ein Getränk gegeben, werden die Präparate, deren Palette von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bis hin zu Psychopharmaka reicht, sehr gezielt eingesetzt: sie sollen Mädchen und (junge) Frauen betäuben und willenlos machen, um sie anschließend zu vergewaltigen. K.O.-Tropfen sind nahezu geschmacksneutral, geruchlos und farblos. Sie werden oftmals in süßen oder leicht bitter schmeckenden Getränken (bevorzugt in Cocktails und anderen Mixgetränken) verabreicht, um die Geschmacksnote der betäubenden Substanz zu überdecken.
Im Wesentlichen bestehen K.O. – Tropfen aus Benzodiazepinen, Barbituraten (Beruhigungs- und Schlafmitteln) und Chlorahydrat. Meist werden solche Tropfen verwendet, die unauffällig verabreicht werden können, sehr rasch wirken und eine psychovegetative und motorische Dämpfung mit nachfolgender Erinnerungsstörung für die Zeit ab der Einnahme verursachen. Zusammen mit der Einnahme von Alkohol wird die Wirkung verstärkt.
Grundsätzlich unterliegen die als K.O. - Tropfen in Betracht kommenden Psychopharmaka und Narkotika einer Rezeptpflicht. Ein missbräuchlicher Bezug oder ein missbräuchlicher Einsatz kann dadurch natürlich nicht verhindert werden.
Der Sonderfall Gammahydroxybuttyrat (GHB) ist als Arzneimittel zu Injektionszwecken auf dem Markt und unterliegt der Rezeptpflicht. Es wird aber, meist als wasserklare, geruchlose Flüssigkeit, im Internet (über Internetanbieter für Bodybuildingbedarf und aus der Technoszene) und in der Drogenszene unter dem Stichwort „Liquid- Exstasy“ angeboten.
Oft werden die Substanzen den Opfern, häufig an öffentlichen Orten wie etwa in Diskotheken oder Kneipen, in einem unbeachteten Moment ins Getränk gemischt.
Die Wirkung der Substanzen ist dosisabhängig. K.O. - Tropfen können niedrig dosiert zunächst enthemmend wirken. Die Opfer fühlen sich willenlos. Je nach Dosis und Reinheitsgrad sowie körperlicher Verfassung des Opfers führen die Drogen innerhalb kurzer Zeit zu Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit. Insbesondere in Kombination mit Alkohol können Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheitszustände, Atemnot bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Koma und Atemstillstand auftreten.
Täter erpressen die Betroffenen häufig damit, alles mitgefilmt zu haben und die Aufnahmen jederzeit an Freunde, Eltern oder Partner weiterzugeben oder ins Internet zu stellen. Dies alles hat zur Folge, dass die Mädchen / jungen Frauen zutiefst verunsichert sind, sich schämen und schweigen. Deswegen ist die Dunkelziffer nach wie vor sehr hoch.
Mädchen und Frauen, die den Verdacht haben, K.O. - Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten sich schnellstmöglich an die Polizei, einen ärztlichen Notdienst oder an eine Beratungsstelle wenden. Die Nachweisbarkeit im Blut ist je nach Substanz nur wenige Stunden möglich. Betroffene sollten sich auch bei übermäßigem Alkoholkonsum nicht scheuen, den Verdacht zu äußern. Bei einer ärztlichen Untersuchung sollte immer eine Urin- und eine Blutprobe genommen werden.
Opfer leiden aufgrund der Traumatisierung mit Erinnerungsverlust nicht selten an lebenslangen psychischen Folgen. Selbst wenn es nicht zur Vergewaltigung gekommen ist, hat es für die Betroffenen oft massive Auswirkungen.
An öffentlichen Orten oder auf Parties sollten sie immer ein Auge auf das eigene Getränk haben und keine offenen Getränke von Leuten annehmen, die sie nicht kennt. Bei Übelkeit oder Unwohlsein sollten sie unbedingt Freunde oder Personal ansprechen und im Zweifel die Party zu zweit verlassen.
Hinschauen statt wegsehen und im Zweifel handeln. Das bedeutet, sich um Freundinnen zu kümmern, die scheinbar zu viel getrunken haben und denen schlecht ist. Es ist wichtig, sie nicht allein zu lassen. Es ist immer ratsam, Personal oder Türsteher aufmerksam zu machen, wenn man einen Verdacht hegt.
Verantwortungsvolles Handeln kann auch bedeuten, sich einzumischen und Stellung zu beziehen, wenn man etwa von Kumpels erfährt, dass sie K.O. - Tropfen benutzen wollen, um Mädchen gefügig zu machen. Stark ist man dann, wenn man sich traut zu sagen, wie verabscheuungswürdig so eine Tat ist, und andere Personen davon in Kenntnis setzt.
Die reine Beschaffung und der Besitz von K.O. - Tropfen sind ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Einsatz von K.O. - Tropfen stellt eine schwer kriminelle Handlung dar, die mit Haftstrafe belegt wird.