Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt
Präsenzfortbildung
Freitag, 03. November 2023
von 09.00 bis 12:00 Uhr

Darf während eines Strafverfahrens, in denen die Kinder oder Jugendlichen die einzigen Zeugen*innen sind, Therapie stattfinden?

In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob die betroffenen Kinder therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen, oder ob damit das Strafverfahren gefährdet ist. Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden soll. Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz zu vernachlässigen.

Wir wollen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie notwendige stabilisierende Unterstützung möglich ist, ohne das Strafverfahren zu gefährden und was dabei zu beachten ist.

Weiterhin wollen wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und die Opferschutzmöglichkeiten vermitteln, um die eigene Handlungssicherheit zu stärken.

Die Zertifizierung durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wird beantragt.

Anmeldung
Über unser Online-Anmeldeformular, per Post, Fax oder Mail (s. Kontakt) bis 02.10.2023
Seminarnummer
44-23-01
Ort
Fachberatungsstelle Violetta
Kontakt und Infos

Birgit Niendorf

Telefon: 0511– 85 55 54, Fax: 0511–85 55 94
E-Mail: BirgitNiendorfatvioletta-hannover [doodod] de

Referentin
Andrea Behrmann, Uta Schneider
Zielgruppe
Träger, Leitungen und MitarbeiterInnen aus Kindertageseinrichtungen
Kosten
60,- Euro (inkl. Getränke, Gebäck, Obst und Seminarunterlagen)