Häufige Fragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen von Eltern zusammengestellt und beantwortet, denn diese Fragen tragen Eltern immer wieder an uns heran. Wir hoffen, dass dies hilfreich ist.

Wenn Ihre Tochter den sexuellen Missbrauch längere Zeit vor Ihnen verschwiegen hat, hat sie immer gute Gründe dafür und es bedeutet nicht, dass sie Ihnen grundsätzlich nicht vertraut.

Kinder und Jugendliche wollen ihre Eltern schonen, auch haben sie nicht immer Worte für das, was sie erlebt haben. Sie schämen sich oder fühlen sich mitschuldig. Manche Kinder und Jugendlichen fürchten die Reaktion der Erwachsenen oder die Täter/Täterinnen setzen sie unter Druck, den sexuellen Missbrauch geheim zu halten.

Es ist verständlich, dass Eltern meist das Bedürfnis haben, „alles“ zum sexuellen Missbrauch wissen zu wollen.

Auch wenn es Ihnen schwerfällt: Bleiben Sie geduldig und setzten Sie Ihre Tochter nicht unter Druck. Bleiben Sie mit ihr in Kontakt und bieten Sie an, da zu sein, wenn sie Ihnen mehr erzählen möchte. Kinder und Jugendliche sollen selbst entscheiden können, was und wieviel sie erzählen möchten, sie müssen dafür meist viel Angst und Scham überwinden.

Versuchen Sie sich nicht mit Selbstvorwürfen zu quälen. Nicht Sie sind für den sexuellen Missbrauch verantwortlich, sondern allein der Täter/die Täterin!

Viele Eltern machen sich Vorwürfe, dass sie den sexuellen Missbrauch nicht früher bemerkt haben. Manchmal wird es erst klar, wenn sich das Kind, der/die Jugendliche begonnen hat anzuvertrauen, klar, dass es in der Vergangenheit merkwürdige, schwer einzuordnende Situationen gegeben hat, die plötzlich wie die Teile eines Puzzles zusammenpassen.

Kinder und Jugendliche machen gelegentlich Andeutungen und entziehen sich dann den besorgten Nachfragen der Eltern. Täter und Täterinnen sind Meister der Manipulation, und es gelingt ihnen oft, nicht nur das Kind/den/die Jugendliche zur Geheimhaltung zu bewegen. Auch schaffen sie es, die Eltern in Sicherheit zu wiegen, denn schließlich rechnet niemand damit, das eigene Kind könnte betroffen sein.

Wenn die Versagens Gefühle nicht verstummen wollen, holen Sie sich Hilfe in einer (Fach)-Beratungsstelle.

Wenn Ihre Tochter sexuell missbraucht wurde, ist es Ihre wichtigste Aufgabe, ihr Kind vor weiteren Kontakten mit dem Täter/der Täterin zu schützen.

Ihre Tochter möchte spüren, dass Sie ihr glauben. Loben Sie sie dafür, dass sie Ihnen vom sexuellen Missbrauch erzählt hat. Jüngere Kinder müssen oft mehrmals hören, dass Erwachsene „so etwas“ mit Kindern nicht tun dürfen.

Zeigen Sie Ihrer Tochter, dass Sie sie noch genauso liebhaben. Trotz aller Belastungen ist jetzt auch viel vom bewährten Familienalltag mit seiner Struktur wichtig.

Kinder und Jugendliche verarbeiten sexualisierte Gewalt sehr unterschiedlich, achten Sie auf Veränderungen im Verhalten. Reagieren Sie darauf mit Geduld und Verständnis.

Manche Kinder und Jugendlichen brauchen eine Zeitlang zusätzliche therapeutische Unterstützung.

Holen Sie sich selbst Hilfe, wenn Sie das Gefühl haben, mit den Erfahrungen Ihres Kindes nicht klar zu kommen. Je stabiler Sie sind, desto mehr können Sie für Ihr Kind da sein, und dann haben Mädchen und Jungen gute Chancen, das Erlebte zu verarbeiten.

Für Kinder und Jugendliche, die den Mut aufbringen sich mit den Erfahrungen sexualisierter Gewalt anzuvertrauen, ist es eines der wichtigsten Bedürfnisse, zu erfahren, dass ihnen geglaubt wird.

Selbst wenn Ihre Tochter in anderen Situationen es gelegentlich mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, sollten Sie davon ausgehen, dass es bei diesem schambesetzten Thema in der Regel um wahre Erlebnisse geht.

Ihre Tochter braucht Sie jetzt an ihrer Seite!

Nicht alle von sexualisierter Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen werden dadurch traumatisiert und/ oder leiden an lebenslangen Folgen.

Wenn sie erleben, dass ihnen geglaubt wird und dass sich Erwachsene schützend und liebevoll an ihre Seite stellen, haben sie gute Chancen, das Erlebte zu verarbeiten.

Manchmal hat der sexuelle Missbrauch früh im Leben eines Kindes begonnen, lief über einen langen Zeitraum, die Handlungen waren schwerwiegend, der Täter/die Täterin kommt aus dem engeren Umfeld des Kindes… Es kann viele Gründe geben, dass Veränderungen im Erleben und Verhalten des Kindes nach sexuellem Missbrauch nicht nur vorübergehend zu beobachten sind. Wenn die Alltagsbewältigung zu scheitern droht, brauchen Kinder und Jugendliche therapeutische Unterstützung. Je früher diese einsetzt, umso besser.

Manchmal ist das oft lange Warten auf das Ende eines Strafverfahrens nicht verantwortbar. Dies kann der Fall sein, wenn es dem Kind/Jugendlichen sehr schlecht geht. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, in Absprache mit der juristischen Seite zumindest eine stabilisierende therapeutische Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen zu beginnen.

Natürlich können Sie mit Ihrer Tochter sprechen. Es ist wichtig, dass Sie erfahren was sie bedrückt. Seien Sie einfühlsam und fragen Sie altersgemäß wie es ihr geht. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie die Gefühle Ihres Kindes ernst. Vermeiden Sie kritisches Nachfragen oder Schuldzuweisungen. Ihre Tochter macht sich wahrscheinlich selbst genug Vorwürfe. Stellen Sie sich bedingungslos auf ihre Seite.

Kinder, insbesondere Jugendliche, reagieren auf Nachfragen eher ablehnend oder sie antworten sehr wortkarg. Sie fühlen sich schnell ausgefragt, oder wollen es einfach verdrängen und vergessen. Machen Sie Ihrer Tochter deutlich, dass Sie das Verhalten akzeptieren, aber dass es wichtig ist, dass Sie als Eltern wissen, wie es ihr geht und wie Sie sie am besten unterstützen können.

Sprechen Sie über Sicherheit und über Unterstützungsmöglichkeiten, falls es Ihrer Tochter schlechter gehen sollte.

Es kann hilfreich sein, für sich eine unterstützende Person oder professionelle Beratung zu suchen, um die eigenen Gefühle zu ordnen und zu klären. Dies hilft Ihnen, Ihre eigenen starken Gefühle in Anwesenheit ihres Kindes besser zu kontrollieren.

Belastende Gefühle der Eltern belasten oft auch die Kinder.

Selbst wenn Sie versuchen Ihre Gefühle zu verstecken, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit für Ihre Tochter zu spüren sein. Wenn Eltern stabiler sind, bekommen auch die Kinder und Jugendlichen wieder mehr Raum, die eigenen Gefühle auszudrücken.

Haben Sie den Mut zu erklären, wie Sie mit Ihren Gefühlen umgehen und was Ihnen hilft. So gehen Sie mit gutem Beispiel voran und ermutigen auch Ihre Tochter, ihre Gefühle mitzuteilen.

Rechnen Sie damit, dass sich Ihre Gefühle von denen Ihrer Tochter unterscheiden, und würdigen Sie die individuellen Unterschiede als gleichermaßen zur Situation dazugehörig.

Natürlich können Sie mit Ihrer Tochter darüber sprechen wie es ihr geht, oder was sie beschäftigt oder bedrückt. Es ist immer wichtig ein Gesprächsangebot zu machen. Bedrängen Sie sie aber nicht und fragen Sie Ihr Kind nicht aus. Alles was Ihnen Ihre Tochter aber von sich aus erzählen möchte, ist völlig okay. Notieren Sie evtl. etwas davon, um es der Polizei später mitteilen zu können und somit die Entstehung dieser Aussage nachvollziehbarer zu machen.

Ein Strafprozess hat bestimmte Anforderungen an Zeug*innen. Insbesondere wenn es sich um Delikte wie „Aussage gegen Aussage“ handelt und keine anderen objektiven Beweise vorhanden sind, ist die Aussage Ihrer Tochter der einzige Beweis. Aus diesem Grund müssen die Ermittlungsbehörden und das Gericht sehr kritisch mit diesen Aussagen umgehen. Es ist ratsam, vor der Aussage Ihrer Tochter möglichst wenig über Details der Tat zu sprechen, um mögliche unbewusste Beeinflussung auszuschließen. Es spricht aber nichts dagegen, über alles andere Belastende zu sprechen. Wenn Sie über die seelische Befindlichkeit Ihrer Tochter Bescheid wissen, können Sie ihr eher hilfreich zur Seite stehen.

Wurde eine Strafanzeige gestellt, kann es sein, dass die juristische Seite von einer Therapie abrät. Es ist für diese nicht auszuschließen, dass diese Arbeit eine mögliche Aussage bei der Polizei oder im Gericht verändert.

Deswegen ist es im Rahmen eines Strafverfahrens besser, wenn eine junge Zeugin/ein junger Zeuge die Aussage zunächst bei den Ermittlungsbehörden oder in der Hauptverhandlung macht.

Grundsätzlich ist stabilisierende Therapie aber auch während eines Strafverfahrens erlaubt, insbesondere, wenn psychotherapeutischer Bedarf angezeigt ist. Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema Strafanzeige haben, gibt es in der Fachberatungsstelle Violetta die Psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die all diese beantworten und unterstützend zur Seite stehen kann.

Sexueller Missbrauch hat Auswirkungen auf das gesamte Familiensystem. Kinder und Jugendliche spüren, dass etwas nicht stimmt.

Sie können auf alle Fälle davon ausgehen, dass die Geschwister spüren, wenn es der Schwester schlecht geht. Es ist wichtig die anderen Kinder mit einzubeziehen und ihnen zu erklären, was passiert ist. Klären Sie mit Ihrer betroffenen Tochter ab, wieviel die Geschwister wissen sollen. Es kann hilfreich sein sich in einer Beratungsstelle auf ein solches Gespräch vorzubereiten. Wenn Sie mit den Geschwistern über sexuellen Missbrauch sprechen, versuchen Sie Worte und Erklärungen zu finden, die die Kinder in ihrem Alter verstehen können.

In einer guten Beratung werden keine fertigen Lösungen vorgegeben. Das gemeinsame Gespräch und die persönliche Unterstützung können aber helfen, eigene Wege aus der schwierigen Situation herauszufinden.

Jugendliche können selbst entscheiden, ob sie sich beraten lassen wollen. Leider gibt es viele Vorurteile gegen Beratung und Psychotherapie. Manche denken wer sich wegen seelischer Probleme professionelle Hilfe sucht, sei nicht „normal“.

Nicht alle Mädchen wollen sich sofort beraten lassen oder eine Therapie machen. Manchmal entsteht der Wunsch bei den Betroffenen „alles zu vergessen“. Das ist verständlich. Erfahrungsgemäß können Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, jedoch nur schwer vergessen. Es kann aber gelingen Abstand zu gewinnen und das Erlebte zu verarbeiten.

Drängen Sie ihre Tochter aber nicht dazu. Auch gut gemeinter Druck ist Druck und damit etwas, wogegen sich Betroffene zu Recht wehren. Schlagen Sie eventuell ein unverbindliches Informationsgespräch vor, um die Beratungsstelle nur kennen zu lernen, oder weisen Sie auf unsere anonyme Onlineberatung hin. Das kann manchmal ein Anfang sein. Sie können dabei aber deutlich machen, dass Sie selbst für ein vertrauensvolles Gespräch und Hilfe immer zur Verfügung stehen.

Gehen Sie mit Ihrer Tochter ins Gespräch. Stellen Sie Fragen. „Woher kennt sie den Mann, seit wann schreibt sie mit ihm und warum schickt sie ihm Nacktfotos“?

Erklären Sie Ihrer Tochter, warum Sie sich Sorgen machen, ohne dabei Vorwürfe zu formulieren. Beispielsweise: „Ich habe Angst, dass die Fotos irgendwo im Internet kursieren und irgendwann ganz viele Menschen (Mitschüler*innen, Lehrkräfte, zukünftige Arbeitgeber*innen…) diese Fotos gesehen haben“.

Ihre Sorge ist nicht unberechtigt. Es besteht die Gefahr, dass der Mann die Fotos weitergibt/ in den Medien teilt und so andere Menschen darauf Zugriff haben. Fotos und Videos im Internet sind kaum wieder zu löschen. Sie können geteilt oder kopiert werden. Es kann passieren, dass Nacktbilder auf einschlägigen Pornoseiten landen und dort von vielen Menschen angeschaut und genutzt werden. Es kann sein, dass diese Fotos irgendwann von dem Mann zur Erpressung genutzt werden, um Ihre Tochter zu bestimmten weiteren intimen Handlungen zu zwingen.

Kinder und Jugendliche können sich nur vor etwas schützen, worüber sie Bescheid wissen. In diesem Sinne ist es wichtig, mit Kindern und Jugendlichen über Risiken im Netz zu sprechen und ihnen Handlungsstrategien zu vermitteln.

Sie können Ihrer Tochter den Besuch einer Beratungsstelle vorschlagen. Sie können auch für sich selbst einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren. Die Beraterin wird mit Ihnen besprechen, wie Sie weiter mit Ihrer Tochter umgehen können.