Präambel
Der Verein Violetta - gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen e. V. setzt sich seit seiner Gründung aktiv für die gesellschaftliche Enttabuisierung von sexueller Gewalt gegenüber Mädchen und jungen Frauen ein. Betroffene sowie deren Angehörige und soziale Fachkräfte werden, in der vom Verein unterhaltenen Fachberatungsstelle, beraten und unterstützt.
Gemäß der Vereinssatzung kann die Mitgliedschaft ausschließlich von Frauen erworben werden. Sie engagieren sich in ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auf feministischer parteilicher Grundlage dafür, Handlungsstrategien gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören, das Ausmaß sexueller Gewalt offen zu legen und deren gesellschaftliche Ursachen zu benennen.
Das Handeln der Vereinsfrauen untereinander ist geprägt durch einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander. Entscheidungen innerhalb des Vereins werden auf der Basis einer demokratischen und transparenten Grundhaltung getroffen. Die vorliegende Richtlinie ergänzt die Ethikrichtlinie für die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle Violetta und soll sowohl für die Mitglieder des Vereins als auch für ehrenamtlich und nebenberuflich Tätige als freiwillige selbstverpflichtende Erklärung Anwendung finden.
Handlungsprinzipien
- Die Vereinsfrauen verpflichten sich, wachsam zu sein gegenüber jeglicher Form sexualisierter Gewalt, sowie körperlicher und psychischer Gewaltanwendung, die sich gegen Mädchen und Frauen richtet. Darunter ist all das zu verstehen, was Tätern und Täterinnen zur Ausübung von persönlichem Machtstreben und der eigenen sexuellen Bedürfnisbefriedigung dient und damit das Recht von Mädchen und Frauen auf körperliche und psychische Integrität einschränkt und verletzt.
- Die Vereinsfrauen sind gehalten, sich aktiv mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs auseinander zu setzen und eine eigene Haltung zu entwickeln.
- Die Vereinsfrauen verpflichten sich in ihrem beruflichen und privaten Umfeld sensibel mit der Thematik umzugehen.
- Die Vereinsfrauen sowie die für den Verein ehrenamtlich und nebenberuflich Tätigen verpflichten sich, alle Verhaltensweisen, die zu einer sexuellen Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen führen könnten, zu unterlassen.
- Der Vorstand des Vereins Violetta e.V. ergreift innerhalb des Vereins alle erforderlichen Maßnahmen im Falle eines begründeten Verdachts auf ein die Grundsätze des Vereins verletzendes Verhalten.
Der Verein Violetta und seine Fachberatungsstelle werden diese selbstverpflichtende Richtlinie der Fachöffentlichkeit bekannt machen und die Entwicklung und Anwendung von Ethikrichtlinien, besonders in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Schulen und in Vereinen, propagieren.