Strafverfahren versus Therapie bei sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie bei sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie bei sexualisierter Gewalt
Präsenzfortbildung
Donnerstag, 08. Oktober 2026
9:00 – 12:00 Uhr

Darf während eines laufenden Strafverfahrens Beratung / Therapie stattfinden – vor allem, wenn Kinder und Jugendliche die einzigen Zeug*innen sind?

In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob betroffene Kinder und Jugendliche therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen oder ob damit das Strafverfahren womöglich gefährdet wird.

Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden sollte. Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz und die psychische Gesundheit der Geschädigten zu vernachlässigen.

In dieser Fortbildung wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, wie notwendige stabilisierende Unterstützung möglich sein kann, ohne das Strafverfahren bzw. die Glaubhaftigkeit der Zeug*innenaussage zu gefährden.

Darüber hinaus vermitteln wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und unterschiedliche Opferschutzmöglichkeiten, um die Handlungsfähigkeit von Fachkräften zu stärken und zu erweitern.

Anmeldung
Bitte per Post, Mail oder online bis zum 10.09.2026
Seminarnummer
41-26-02
Ort
Fachberatungsstelle Violetta
Kontakt und Infos

Doris Hesse

E-Mail: DorisHesseatvioletta-hannover [doodod] de

Referentin
Viktoria Langner, Pia Spannagel
Zielgruppe
Pädagogische und therapeutische Fachkräfte aus Jugendhilfe und Kliniken (maximal 12 Personen)
Kosten
75,- Euro inkl. Getränke, Gebäck & Obst, Handout