Darf während eines laufenden Strafverfahrens Beratung / Therapie stattfinden – vor allem, wenn Kinder und Jugendliche die einzigen Zeug*innen sind?
In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob betroffene Kinder und Jugendliche therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen oder ob damit das Strafverfahren womöglich gefährdet wird.
Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden sollte. Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz und die psychische Gesundheit der Geschädigten zu vernachlässigen.
In dieser Fortbildung wollen wir Möglichkeiten aufzeigen, wie notwendige stabilisierende Unterstützung möglich sein kann, ohne das Strafverfahren bzw. die Glaubhaftigkeit der Zeug*innenaussage zu gefährden.
Darüber hinaus vermitteln wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und unterschiedliche Opferschutzmöglichkeiten, um die Handlungsfähigkeit von Fachkräften zu stärken und zu erweitern.
Doris Hesse
E-Mail: DorisHesse
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