1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern des Vereins.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende sowie die Kassenwartin.
3. Je zwei Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.